Handwerker

Richtigen Handwerker für Haushaltsgeräte finden

Handwerker waschmaschineDepositphotos_59786243_m-2015

Sie kennen das? Eines Ihrer Hausgeräte muckt oder hat sich gänzlich verabschiedet. Meist versucht dann der Mann im Haus sein Können zu beweisen und fummelt an dem Gerät herum, bis es endlich wieder geht oder ganz kaputt ist. Einiges lässt sich eventuell selbst reparieren, aber kompaktere Hausgeräte, wie zum Beispiel der Kühlschrank, die Mikrowelle, Waschmaschine oder die geliebte Kaffeemaschine, lassen sich nur von einem Fachmann wieder fit machen. Lesen Sie im Haushaltsgeräte Blog und im Forum nach, was Sie beachten sollten, wenn Sie sich einen Handwerker ins Haus holen. Oder besser noch, was Sie davor beachten sollten.

Der erste Kontakt mit einem Haushaltsgeräte Handwerker

Angenommen, Sie haben einen teuren 2-türer Kühlschank mit Eis- und Wasserspender (Side by Side Kühlschrank) zu Hause. Diese Haushaltsgeräte sind in der Anschaffung schon relativ teuer, werden immer beliebter, haben viele Vorteile und wenn ein Defekt auftritt, sollten Sie nicht selbst Hand anlegen.

Haushaltsgeräte ansehen

Die ersten Schritte:

Problem lokalisieren
in der Beschreibung nachlesen, an was es liegen könnte und, ob Sie es selbst beheben können
Wenn dem nicht so ist – Kundendienst des Herstellers anrufen (Vorher noch schnell nachsehen, ob noch Garantie auf dem Gerät ist)
Problem erklären
Warten, bis der Handwerker kommt

In der Regel gilt das nicht nur für Kühlschränke, sondern auch, wenn ein anderes Hausgerät einen schweren oder auch minderschweren Defekt zeigt.

Ist das Hausgerät schon älter, wird meistens kein Kundendienst mehr dafür zuständig sein. Das heißt, dass Sie sich eine Telefonnummer eines Reparaturdienstes in Ihrer Nähe heraussuchen sollten. Rufen Sie ruhig mehrere Dienste an und fragen Sie nach einem Kostenvoranschlag, damit Sie später kein böses Erwachen erleben, wenn die Rechnung ins Haus flattert.

Handwerker und dementsprechende Dienste sind generell verpflichtet einen Kostenvoranschlag zu machen. Daran können Sie auch schon erkennen, ob diese Firma korrekt arbeitet oder Sie einfach nur abzocken will.

Natürlich müssen Sie immer abwägen, ob es sich noch einmal lohnt dieses Hausgerät noch einmal reparieren zu lassen. Wenn es sich um eine Kaffeemaschine für ca. 10 € handelt, dann wäre es günstiger eine neue zu kaufen. Ist es hingegen ein richtig teures oder verhältnismäßig teures Stück, dann lohnt sich eine Reparatur immer, wenn sie den Anschaffungspreis nicht übersteigt.

In manchen Städten oder Orten gibt es auch eine Art Werkstatt, wo in regelmäßigen Abständen in einem Gemeindehaus oder anderen öffentlichen Gebäuden, Rentner und andere Helfer reparaturbedürftige Geräte annehmen und sie wieder in Ordnung bringen. Sie sitzen dann bei Kaffee und Kuchen für ein paar Spenden-Euros und warten, bis sie es wieder mit nach Hause nehmen können.

Wann lohnt es sich, einen Handwerker für ein Haushaltsgerät zu rufen?

Fakt ist, dass Sie generell nicht an Sachen herumbasteln sollten, die unter Strom stehen oder große Schäden haben. Außerdem gilt das nicht nur bei Geräten aller Art, sondern auch dann, wenn im Haus direkt etwas nicht in Ordnung ist.

Zum Beispiel bei:

  • Rohrbrüchen
  • Defekten Stromleitungen (Elektrik im Allgemeinen)
  • Schäden am Gemäuer
  • Grob verstopfte Abwasserrohre

Grundlegende Fragen, die jeden beschäftigen, wenn ein Handwerker für ein Haushaltsgerät bestellt ist

Es gibt immer wieder Situationen, wo ein Termin mit einem Handwerker oder Handwerksbetrieb festgelegt wurden. Jeder von Ihnen kennt die Terminspanne, die einem dann angeboten oder einfach festgelegt wird. Zumeist heißt es dann „Termin am (Tag, Datum) zwischen 8h und 12h. Jetzt sind Sie beispielsweise Berufstätig und bekommen für diesen Tag keinen Urlaub. Das ist nicht nur ärgerlich, sondern es ist auch ein verlorener Tag, eventuell auch mit finanziellen Einbußen für Sie.

Im Haushaltsgeräte Blog werden Ihnen einige Antworten auf die meisten Fragen gegeben.

  • Terminabsprache zwischen 8h und 12h – muss ich das akzeptieren?

Grundsätzlich NEIN! Wenn kein Notfall vorliegt und Sie „dazwischengeschoben“ werden sollen, kann das schon mal vorkommen. Sonst ist das aber nicht akzeptabel. Sie müssen das also auch nicht hinnehmen. Lassen Sie sich einen konkreten Termin geben.

  • Was ist, wenn der bestellte Handwerker später kommt? Muss ich auf ihn warten?

Ein klares NEIN! Wenn nach einer halben Stunde, nach vereinbartem Termin, immer noch kein Handwerker in Sicht ist, ist die Firma verpflichtet Ihnen einen neuen Termin zu geben.

  • Muss ich die Anfahrt doppelt bezahlen, wenn der Handwerker nach einer halben Stunde Verspätung trotzdem kommt, obwohl ein neuer Termin vorliegt?

Auch ein klares NEIN! Es ist von ihm nur einmal An- und Abfahrt zu berechnen.

  • Wenn ein Bau oder eine Reparatur nicht im vereinbarten Zeitraum fertig wird oder eine Arbeitsverzögerung vorliegt, kann man dann Schadensersatz verlangen?

JA! Entsteht durch die Verzögerung ein finanzieller Nachteil ihrerseits, z. B. wenn ein – im Voraus – festgelegter Termin für die Fertigstellung einer Wohnung nicht eingehalten wurde und Sie, als zukünftiger Vermieter, diese auch nicht termingerecht vermieten können.

  • Wie kann ich ggf. einen Schadensersatz geltend machen?

Am besten legen Sie im Voraus schriftlich im Vertrag fest, wie viel vom Vertragspartner bei Nichteinhaltung der Fertigstellungszeit zu zahlen ist. Ansonsten hilft Ihnen ein Anwalt weiter.

  • Wie verhält es sich, wenn ich einen Verdienstausfall erleide, weil mich ein Handwerker versetzt hat?

Auch dabei gibt es eine Regelung. Sie müssen den Ausfall in Zahlen ausdrücken und am besten schriftlich nachweisen können.

  • Bei einer freiberuflichen Tätigkeit kann die ausgefallene Gage berechnet und eingefordert werden
  • Ist ein Bau nicht zum Termin fertig geworden und Sie haben finanzielle messbare Einbuße durch fehlende Mieteinnahmen, können Sie (auch ohne vertraglich festgelegte Zahlung) eine Entschädigung einfordern.

Das ist aber nur gültig, wenn der Handwerker für Haushaltsgeräte die Verzögerung verursacht hat, oder die Firma dem Termin nicht gerecht wurde. Hat der Handwerker bei einem vorherigen Kunden zu lange gebraucht und nicht pünktlich bei Ihnen erscheint (mit einer halben Stunde Kulanz) oder er hat kein, unzureichend oder nicht das benötigte Material mit. In diesem Fall ist der jeweilige Handwerker und nicht die beauftragte Firma in Haftung zu nehmen. Auch, wenn die Lieferung der Materialien über einen Subunternehmer erfolgen sollte.

  • Wann darf ich keinen Anspruch geltend machen?

Wenn beispielsweise ein Handwerker einer schweren Krankheit erlegen ist und erst Ersatz für ihn geordert werden muss. Oder auch, wenn eine Firma oder ein Handwerker auf die Fertigstellung von Vorarbeiten, durch andere Handwerker, warten muss. Auch bei Nichtkommen oder Verspätungen durch Unwetter und sogenannte „höhere Gewalt“ besteht kein Anspruch auf Schadensersatzzahlungen und Sie gehen leider leer aus.

Haushaltsgeräte ansehen

Haushaltsgeräte Blog: Richtigen Handwerker für Haushaltsgeräte finden

error: Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte und Werke sind urheberrechtlich geschützt. !!